Geschichte der Hofstätte Nr. 33



Die Hofstätte Nr. 33 hat schon vor dem Dreißigjährigen Kriege bestanden. Doch kann der Gründer noch nicht Grote geheißen haben, denn in dem Schatzregister anno 1606 gabe es nur einen Tillke Grote auf dem Meierhofe Nr. 3.

In der Dorfbeschreibung anno 1639 wird daneben ein Johann Grote genannt. In diesem Kriegsjahr besaß er 2 Morgen Land, die tragen Blumen, ferner war das Haus noch erhalten, er besaß noch eine Kuh und ½ Morgen war mit Gerste besät. Als Johann Grote 1674 im Alter von 57 Jahren starb, nannte ihn das Kirchenbuch schon Hachmeister. Von seiner Ehefrau Anna geborene Plürs, die erst 1712 starb, ihn also um 38 Jahre überlebte, berichtet das Kirchenbuch, daß sie 37 Jahre lang Bademutter (Hebamme) gewesen sei.

Wie der Vater waren auch der Sohn und der Enkel Hans Grote Hachmeister. Das bedeutet Hagenmeister, das ist ein vom Amte eingesetzter Schöffe, der für die vom Amte angeordneten Hand- und Spanndienste verantwortlich war. Daneben hatte er die Anweisungen zu den Gemeindediensten zu geben.

Als er auch den Hof Nr. 20 - den freyen Krug - zu solchen Diensten heranziehen wollte, wurde vom Amte festgestellt, daß der Hachmeister Grote nicht dazu berechtigt war. Der „freye Krug“ war von solchen Diensten frei. Das wurde in der Urkunde anno 1672/1700 herausgestellt. Laut Meßregister anno 1685 gehörten zu Hof Nr. 33 48 ¾ Morgen. Darin heißt es weiter: „muß, wenn er kein Hachmeister ist, auch Dienstgeld geben“.

Durch mehrere Generationen der Familie Grote wurde das Hachmeisteramt verwaltet. Dadurch bildete sich im Dorfe die Bezeichnung „Hachmeeste Grote“ für den Hof Nr. 33. Vom Ende des 19. Jahrhunderts an, als das Hachmeisteramt durch den Ortsvorsteher an Bedeutung verlor, waren die Grotes auch noch, aber mit Unterbrechung Hachmeister.

Als Hachmeister Grote ca. 1830 starb, hinerließ er 2 Söhne. Doch der älteste heiratete bald darauf die einzige Tochter des Meiers Stübing Nr. 6, der besonderen Wert auf einen guten Brautschatz legte. Grote brachte neben einem ordentlichen Brautwagen noch 900 Thl. In den Hof Nr. 6. Außerdem verzichtete er auf das Anerbenrecht auf seines Vaters Hof.

Dadurch wurde sein jüngerer Bruder August Wilhelm Anerbe auf Hof Nr. 33. Dieser war aber wegen bedeutender Schulden nach des Vaters Tode in die Äußerung gesetzt worden. Darum konnte August Wilhelm Grote erst 1840 mit der eigenen Bewirtschaftung beginnen.

Der gute Brautschatz der jungen Frau versetzte ihn in die Lage, Vieh und Wirtschaftsinventar anzuschaffen. Ein Teil desselben aber konnte noch zum Bau eines neuen Hofplatzes verwendet werden. Der alte Hofplatz lag bis dahin am Dorfausgang nach Bergkirchen, dort wo heute Hof Nr. 6? zu finden ist.

Äußerer Anlaß zur Hofplatzverlegung war ein Schadenfeuer, das das alte Haus vernichtete. Der junge Grote nahm sich dann die „Reformwirte“ zum Vorbild, die ihre Hofplätze möglichst nahe an ihre Ländereien verlegten. Seinen neuen Hofplatz Nr. 33 legte Grote an den Dorfausgang nach Wiedenbrügge an den Rand seiner Ländereien.

Den alten Hofplatz, auf dem die Scheune erhalten geblieben und notdürftig als Wohnung ausgebaut war, verkaufte Grote an den Interimskolon auf Hof Nr. 63. Dessen Haus, neben Nr. 48 gelegen, war um diese Zeit auch ein Raub der Flammen geworden. Darum durfte er seine Stätte Nummer 63 auf das Scheunengrundstück, bei dem ca. ¾ Morgen Gartenland blieben, übertragen.

Der neue Hofplatz Nr. 33 vererbte sich weiter in der männlichen Linie der Familie Grote, die fast 300 Jahre lang auf Hof Nr. 33 lebte. Der letzte Grote starb 1922.


Quelle: Dorfbuch Wölpinghausen von Gerh. Lemke


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