Geschichte der Hofstätte Nr. 21


Wir dürfen annehmen, daß dieser Hof schon vor 1500 gegründet wurde. Denn in dem Erbvertrag der Gebrüder von Münchhausen fiel neben vielen anderen der Hof in Welpenhusen Johann von Münchhausen zur (1529.

Ganz im Gegensatz zu allen anderen Höfen Wölpinghausens wurde dieser Hof von den Junkern von Monnekhusen gegründet. Er lag damals etwas abseits von den um jene Zeit bestehenden Höfen des Dorfes. Von der alten Landstraße neben der Höhe des Wölpinghäuser Berges (heute die Straße Münchehagen - Bergkirchen) zweigte an der Stelle, wo heute Hofstätte Nr. 79 steht, ein Zufahrtsweg zu dem „Junkerhof“ ab, der damals gegenüber dem heutigen Garten des Hofes Nr. 6 lag.

Aus dem Verzeichnis des Junkerlandes im Amte Sachsenhagen anno 1532 erfahren wir, daß der Meier des Junkerhofes Johann Harmeling geheißen hat. Im Türkenschatzregister anno 1549 wird uns seine Familie mit Frau, einem Sohn und einer Tochter namentlich genannt.

Aus der erstgenannten Urkunde entnehmen wir ferner, daß die (wahrscheinlich nicht sehr großen) Einkünfte der „Frue von Monnikhußen“ zur Verfügung standen und das Harmeling „syner Junkern nich apenbaren brukt, was he vor Renthen mach (zahlt).“

Vermutlich erbte die Tochter Gertrut von Monnikhusen diesen Junkerhof. Sie wurde die Ehefrau des Hennig von Reden. Das letztere ergibt sich aus der Unterschrift des Epitaphiums in der Kirche zu Bergkirchen. So ist es erklärlich, daß das Verzeichnis der gräflichen Leute anno 1610 den Hof im Besitz des Junkers Otto van Rehdenn nennt. Der Meier des Hofes hieß zu jener Zeit Bartold Harmeling.

Wie sich der kleine Junkerhof in Wölpinghausen später in den Junkerfamilien weiter vererbte, läßt sich nicht lückenlos verfolgen. Aus dem Jahre 1724 ist bekannt, daß der Amtmann Reineking zu Kloster in Isernhagen der Gutsherr war und 1768 der „der Familie Luttersloh in Braunschweig zugestanden habe.“

Im letztgenannten Jahre endete die Abhängigkeit von einem Gutsherrn. Dieser war durch eine Kapitalzahlung abgefunden, der Hof war gutsherrnfrei. Dessen ungeachtet bezeichnete man noch mehr als 100 Jahre danach in Wölpinghausen den Hof Nr. 21 als Junkerhof.

In den ältesten bekannten Schatzregistern wurde der Besitz des Junkerhofes nicht erfaßt, weil er dem Amte Sachsenhagen nicht zinsbar war. Doch im Schatzregister anno 1550 erfahren wir, daß der Junkermeier 4 Pferde, 1 Fohlen, 10 Kühe, 8 Rinder, 14 Schweine und 3 Ferkel besaß und dafür 2 Thl. 15 ½ Sgr. Ans Amt zu zahlen hatte.

Das Schatzregister anno 1565 meldet, das Johann Harmeling 16 Morgen Acker besaß, 3 Fuder Heu erntete und 4 Pferde, 14 Kühe und 4 Schweine hielt.

Von 1532 an - vermutlich aber schon seit der Gründung des Hofes vererbte sich der Hof in der Familie Harmeling: Johann - Hemeke - Bartholdt - Cordt.

Über den letzteren meldet die „statistische Beschreibung“ Wölpinghausen anno 1639 - also mitten im Dreißigjährigen Kriege - unter den „Kleinen Köthers“: Cordt Harmeling ist mit den seinen verstorben, das Haus heruntergefallen und ist nichts mehr zum Besten. In den Wirren des Dreißigjährigen Krieges war also die gesamte Familie umgekommen.

Weil jeder Hofinhaber sich nur um das Allernotwendigste kümmern konnte, war der herrenlose Junkerhof verfallen. Als man gegen Ende des langen Krieges wieder anfing aufzubauen, bewirtschaftete (laut Lagerbuch der Kirche) im Jahre 1647 Cordt Meyer den Junkerhof.

Ein Jahrzehnt später jedoch melden die Urkunden, daß nicht der Sohn Cordt Meyer das Erbe des Hofes antreten konnte. In seiner Sterbeurkunde (1672) vermerkt das Kirchenbuch: „welcher schier ein Jahr lang in Ketten und Banden geschlossen gewesen.“ Darauf gründet sich die Vermutung, daß der junge Cordt Meyer stark schwermütig gewesen wäre, wahrscheinlich infolge eines furchtbaren Kriegserlebnisses (geb. 1624).

Aus diesem Grunde wurde seine Schwester Anneken Anerbin, die 1657 Cordt Bock aus Hof Nr. 32 heiratete. Von der Zeit an - über 300 Jahre lang - vererbte sich der Junkerhof in der Familie Bock; fast alle trugen den Vornamen Heinrich bzw. Johann Heinrich.

Laut Meßregister 1685 besaß Cordt Bock 51 ½ Morgen Acker und wurde zu den Großköthern gerechnet. Er „diente dem Gutsherrn oder mußte 2 Thl. Dienstgeld geben.“ Damit wurde herausgestellt, daß dieser Hof - anders als alle übrigen des Dorfes - von einem Gutsherrn abhängig war. Nannte man den Hof darum Junkerhof, so erhielt die Familie bald dein Beinamen Junkerbock.

Der Wiederaufbau des Hofes nach dem Dreißigjährigen Kriege gestaltete sich sehr schwierig. Da der Gutsherr auf Zahlung aller rückständigen Abgaben aus den Kriegsjahren beharrte, geriet Cordt Bock in Verschuldung. Noch 1733 hieß es: Schulden in Kriegszeiten erwachsen.

Erst 1701 übergab Cordt Bock seinem 40-jährigen Sohn Heinrich den Hof. Dieser schleppte die Schuldenlast weiter, machte neue Schulden, um drängende Gläubiger zu befriedigen. Als er dann 1723 (62-jährig) starb, stand seine Witwe mit 6 noch nicht erwachsenen Kindern allein auf dem verschuldeten Hofe. Die Gläubiger mahnten und bedrängten die Witwe, die nicht aus noch ein wußte und sich darum an den Landesherrn mit einem Bittschreiben um Hilfe wandte. Darin heißt es:

...Eure... unterwürfige armte Witwe vorbringen ... wie das ich leyder mit meinen kleinen Kindern sitzen blieben, da mir mein Mann vorm Jahr mit dem Todte abgegangen und ich nun von den vielen Exeditoriby hart angegriffen und geplaget werde und gar keine Zahlungsmittel anzuschaffen weiß, indem ich das liebe Brot mit den Kindern nicht haben kann, also ergeht meine um Gottes Barmherzigkeit willen die Bitte an Euer Hochwohl ..., daß ich von meinen Exeditoriby möge befreit werden bis gegen Ostern, da ich mir dann einer anderwärts Vergleichung mit dem Amte oder falls solches nicht erlangen könnte, ich bey Hochgräfl. Exelence bittiglich anhalten muß, daß mein in die Äußerung gesetzt werde, damit Ihr Hochgräfl. Exelence und der Gutsherr das Ihre bekommen könnt, weil ich kein ander Mittel zu finden weiß, also hoffte Eure Hochgräfl. werde mir armte Witwe obrigkeitlich beystehen und beschützen. Gott der Allmächtige, wird solches tausendfältig vergelten, worum ich denselben anzuflehen nimmer ermüden werden, sondern dabey beharret als Eure Hochgräfl. demütigste Magd. Anna Margarethe Bock

Wie es in dem Brief schon angeklungen, gab es keinen anderen Ausweg: der Hof mußte „geäußert“ werden.

Zum besseren Verständnis, um was es sich bei dem „Äußern“ handelt, soll hier ein Gesetz des Fürsten Ernst (1601 - 1622) vom Jahre 1614 genannt werden, das dem Meier den Hof erhalten sollte, im Falle, daß Gläubiger die Verschuldung des Hofes zu ihrem Vorteil auszunutzen suchen:

Kann ein Meier wegen zu großer Verschuldung seinen Betrieb nicht mehr ordnungsgemäß aufrecht erhalten, so wird das Anwesen vom Amt den Gläubigern eingeräumt. Der Meier behält aber neben Haus und Hof noch etwa fünf bis sechs Morgen für seinen eigenen Bedarf. Ist die für das Verfahren festgesetzte Zeit verstrichen, so gilt der Meier als befreit. Der Hof wird ihm oder seinem Anerben wieder vollständig eingeräumt.

Auf dem Hofe des Heinrich Bock wurde also das Verfahren zur Äußerung des Hofes eingeleitet. Am 24. März 1725 wurde der Termin angesetzt, in dem die Gläubiger des Hofes ihre Forderungen anmelden konnten. Dabei meldeten sich auch Gläubiger aus Zeiten, die 60 Jahre zurücklagen. So trat als erster Johann Brüning aus Bergkirchen auf, der einen Kaufbrief aus seines Vaters Zeiten vorlegte. Der Kaufbrief, de dato 11. Februar 1657 war in Sachsenhagen ausgefertigt und enthielt die Forderung,


  1. daß Cordt Meier aus Wölpinghausen einen Morgen für 15 Rhtl erbfrey Land und Produkte verkaufte für 37 Rthl. „Weil der Contrakt vor gräfl. Amte nicht errichtet worden, mußte das Land wieder zum Hofe fallen.“ Diese Sache wird bis auf weitere Untersuchung ausgesetzt. Bem.: a) vor Cord Bock hatte also um 1657 Cord Meier den Junkerhof übernommen. b) durch den Westfälischen Frieden 1648 gehörten Wölpinghausen und Bergkirchen nicht mehr zum Amt Sachsenhagen, sondern zum gräflichen Amt Hagenburg. Darum wurde der Kaufbrief vorm Amt Sachsenhagen nicht anerkannt. 15 Rthl. waren bezahlt, aber nicht zurückgegeben.

  2. Heinrich Witte aus Bergkirchen fordert laut AmtsConsens vom 25. Febr. 1701 für ein Stück Land 15 Rthl.

  3. Monsieur Engelke Tutorio in Vertretung seines Bruderenkelsohns laut AmtsProtokolli vom 11 Dez. 1701 und 18. Dez. 1709 gemäß überreichter Specification 27 Rthl., 30 Sgr.

  4. Heinrich Wilkening Wölpinghausen laut Consens vom 23. Jan. 1706 33 Rthl. und Amtsgebühr 29 Sgr.

  5. Jobst Sölters Witwe für ½ Morgen Landes laut Consens 23 Juny 1706 20 Rthl., Amtsgebühren 18 Sgr.

  6. Hans Harm Grote alda fordert für 2 Morgen Landes rigore laut Consens v. 5. Febr. 1711 55 Rthl., Amtsgebühr 1 Rthl., 18 Sgr. / Hierauf erinnert Creditor, daß er auf obiges Kapital von Cord Bock segl. 40 Rthl. Empfangen und diesem soviel an obigem Kapital privatim crediert habe, welches er zur Verhütung allen Betrugs anhero melden wolle. Partes Interesses werden dieser Sache halber ad Separatum verwiesen.

  7. Johan Friedrich Peter itzo Harm Bock aus Wölpinghausen macht Präsention in 2 halben Morgen Landes 20 Rthl. Laut Consens vom 16. März 1718. Die Schuld bonfide.

  8. Heinrich Salge aus Bergkirchen fordert für 1 Morgen Landes Landes- und Amts-Consens v. 16. Dez. 1718 an Capital 25 Rthl., 22 g. Und 4 Pfg. Die Schuldnerin gesteht die völlige Forderung bonefide.

  9. Heinrich Kaulmeyer isto Jobst Hinrich Öttker aus Wölpinghausen fordert für 1 Stück Rottland laut amtl. Brief v. 19. Okt. 1722 8 Rthl., amtl. Gebühr 27 mgr.

  10. Hans Bock alda prädendiert für ½ Morgen Rottlandes laut gerichtl. Versicherung v. 15 Juny 1723 14 Rthl., Amtsgeld 18 g. Debitux ist der Schuld bekenntlich.

  11. Cord Schomburg daselbst macht vermittels AmtsConsens vom 3. Apr. 1724 eine Pretention gegen Unterhebung 2 Morgen Rottlandes 65 Rthl., Amtsgebühren 1 Thl., 28 Sgr., 4 Pfg. Discusa fatitur bonafide die Schuld.

  12. Johann Hinrich Bade aus Bergkirchen fordert laut privat Handschriften für ½ Morgen Landes 13 Sgr. 4 Pfg. Debitrix gestehet des Kläger Debitum.

  13. Monsieur Daniel Reuter aus Stadthagen begehrt vermöge Birographie 5 Rthl. Debitrix sagt das Capital war 3 Rthl. 3 g. Drin 2 Rthl. sei Zins, so sie mitgestundet und möge ihr Sohn unterschrieben haben, was er wolle. Dies nur zur Sache. Debitrixi vorbringen an Decret ecd.

  14. Monsieur Wippermann zu Lüdersfeld pretendiert behufs übergebener Specifikation 8 Rthl. 32 g. Debritrix kann die Schuld nicht leugnen.

  15. Staats Hinrich Schreiber aus Sachsenhagen pretendiert für zusammen 2 Rthl., Angebringegelde 6 Rthl., 18 g., vor die Verlöbnis zur Halbscheid 2 Rthl. 20g. Die Schuldnerin ist die Summe 14 Rthl., 20 g. geständig.

  16. Johann Grote aus Wölpinghausen fordert vermittels einer privaten Handschrift 1 Rthl. 18g.

  17. Johann Hinrich Struckmeyer aus Bergkirchen fordert geliehenes Geld 9 Rthl.

  18. der ehrw. Pastor Benthon zeigte an gestalt Dibritrix zum Kirchspiel Bergkirchen 10 Rthl. Capital mithin jährlich 10 g. Zins abzuführen schuldig sei.

  19. Küster Conrad Beckmann pretendiert 3 Hpt Haber und 1 alhero in Rocken zusammen 1 Rthl. sum Saleri

  20. Anna Margaretha Köllings vermöge einem Handschrift v. 12. Juni 1706 verlangt 17 Rthl.

  21. Cord Stahlhut für seinen Sohn begehrt geliehenes Geld 1 Rthl. 8 g.

  22. Item begehrt anderweit 4 Rthl.

  23. Item begehrt ferner ausgeliehenes Geld für ½ Morgen Land 3 Rthl.

  24. Margaretha Bock alda fordert geliehenes Geld ohne Amts Consens zusammen 18 Rthl.

  25. Cordt Wiggert aus Wölpinghausen begehrt Curent Schuld 3 Rthl.

  26. Margaretha Bock fordert laut Amts Protokollum vom 10 Juni 1718 annoch an rückständigen Brautschatz 55 Rthl. 10g., ein Pferd oder 10 Rthl., die halben Hochzeitskosten, ein Kalb und eine Kiste

  27. Elisabeth, Witwe Bocks pretendiert rückständig Brautschatz für 18 Rthl., ein Pferd 10 Rthl., Angebringegeld 3 Rthl.

  28. Harm Bock fordert ohne Amtsconsens geliehenes Geld 20 Rthl.

  29. Hinrich Wilkening aus Wölpinghausen pretendiert ohne Consens 7 Rthl. Capital.

  30. Hans Hinrich Salge aus Wölpinghausen pretendiert an bar Geld 9 Rthl. 24 g.

  31. Jobst Sölter verlangt ohne Atmsconsens geliehenes Geld 9 Rthl. Capital

  32. Arend Kölling alda begehrt geborgtes Geld mit Brief 2 Rthl. 1 g. 4 Pfg.

  33. Paul Wieggrefe aus Wölpinghausen fordert für 1 Morgen Landes ohne Consens 15 rthl. Capital.

  34. Hans Bolte aus Wölpinghausen fordert ausgeliehenes Geld 8 Rthl.

  35. Cord Hinrich Brackhane macht Prentendition an geliehenes Geld ohne Amtsconsens 17 Rthl. Debitrix gesteht nicht mehr als 13 Rthl. Creditor ist hiermit zufrieden

  36. Hans Hinrich Bock aus Bergkirchen fordert ohne Amtsconsens für 1 Stück Land 15 Rthl. Capital. Debitrix ist 14 Rthl. schuldig zu sein geständig.

  37. Paul Asmann aus Sachsenhagen fordert an geborgtem Geld 1 Rthl. 18 g. Debitrix gesteht nichts.

  38. Debitrix zeiget von selbstgütlich und bonafide an, daß sie ihrem Gutsherrn Reineking Amtsmann zu Kloster in Insernhagen annoch 3-jährigen Contract jährlich 14 Rthl. gerechnet, zusammen 42 Rthl. schuldig sey, wovon doch annuathim 18 Sgr. Scheffelschatz an die Herrschaftl. Contribution bezahlet werden müssen; wären Rest 14 Rthl. 18g.

  39. Ferner zeigt Disconsa an, daß an die Amtsschreiberey zum Stadthagen und Hagenburg annoch herschaftl. Gefälle restiere, aber nicht wieviel.

  40. Dem Jobst Götze zu Leese hannoversch. Teil 60 Rthl. so ihr Groß-Schwiegermutter schon empfangen hatte.

  41. Pastor Tunnemann noce Cordt Hinrich Engelberg rückgelassene Erben in einem Brief v. 11.Apr. 1721, daß er 2 Rthl. 4 g. Metentiere.

Aktum 24. März 1725


Bei einer Aufrechnung ergeben die in bar genannten Posten die Summe von über 725 Rthl.. Ein weiteres Protokoll läßt erkennen, daß eine strenge Prüfung aller Forderungen vorgenommen wurde und dabei die Gläubiger herausgestellt, die nicht durch Übernahme von Ländereien entschädigt werden konnten. Danach wurden alle Ländereien des Hofes einzeln in einer Liste erfaßt, insgesamt 51 ¼ Morgen.

Je nach der Höhe ihrer Forderungen erhielten die Gläubiger nun Ackerstücke zugeteilt, die sie zu ihrem Vorteil nutzen konnten; auf die sie aber gewisse Abgaben an die Amtskasse zu zahlen hatten.

Hof und Haus („der Platz“) und einige Morgen Land verblieben der Witwe Bock. Über den Verbleib des Viehstandes wird in den Akten nichts berichtet. Vielleicht gehen wir nicht fehl mit der Annahme, daß zur Beschaffung von Zahlungsmitteln in der ersten Not nach dem Tode des Bauern manches Stück Vieh verkauft worden ist.

Die ältesten Kinder wurden veranlaßt, sich ihr Brot allein zu verdienen. Um den Resthof ordentlich zu bewirtschaften, heiratete die Witwe Bock Heinrich Wöltke (aus Hof Nr. 1). Die Ehe blieb kinderlos. So gingen 10 Jahre ins Land.

Am 8. September 1733 schrieb der älteste Sohn Hans Hinrich Bock an den Grafen in Bückeburg ein Gesuch, das sehr umfangreich und teilweise schwer lesbar geschrieben war. Darin wies er darauf hin, daß bei der Äußerung der Hof in viele Teile von wenigen Morgen zerrissen wurde. Doch wären im Vergleich mit Nachbardörfern die Ländereien recht billig „verheuert“, sehr zum Schaden des „Guts- und Eigentums Herrn Reineking“ in Isernhagen und auch des Landesherrn.

Im weiteren berichtete er, daß von den 3 Söhnen und 3 Töchtern seiner Mutter 5 bei andern durch Dienst ihr Brot verdienen müßten, während das 6. bei der Mutter auf der Leibzucht mit dem Stiefvater lebte.

Dann äußerte er die Befürchtung, daß beim plötzlichen Ableben seiner Mutter auf der Leibzucht des Stiefvaters, er und seine Geschwister von dem Erbrecht ausgeschlossen werden könnten und ihnen die Rechte am väterlichen Hofe verloren gehen würden. „Diesem allen zuvorkommen“ wollte er als der älteste Sohn sich anbieten und „zugleich untertänigst bitten, daß die Cammer ihm den Hof und die Ländereien wieder übergeben möge“.

Weil „er nun 30 Jahre alt im Begriff stände mit einer Frauen-Person von 200 Rthl. und mehr“ die Ehe einzugehen, so könnte er dadurch und mit seiner eignen Hilfe den Hof und die Güter „wohl übernehmen“.

Da „die Schulden in Kriegszeiten erwachsen wären“ und der Hof nun schon 10 Jahre veräußert wäre, hoffte er mit der „väterlichen Hülfe des gnädigen Landesherrn und des gnädigen Gutsherrn“, den Hof übernehmen zu können „gegen jährlich abgemachte Abgaben an das Amt“ und später nach der Contriburtion.

So hoffte er „in Ruhe und Frieden sein väterlich Gut, auch seinen Geschwistern“ einmal einen geringen Anteil auszuzahlen.

(Unterschrift: Hochgräfl. Untertänigster Knecht, Hanß Hinrich Bock, Köther in Wölpinghausen)

Aber ganz so einfach, wie es sich der junge Bock gedacht hatte, ging die Übernahme des Hofes noch nicht vonstatten. Das Amt wollte die 200 Rthl. Mitgift zur Abdeckung der Restschulden gleich heranziehen. Doch Hinrich Bock ließ sich nicht von seinem Plan abbringen. Er machte geltend, daß nichts „als ein ledig Haus da ist und alles andere neu angeschafft werden müsse“ und dazu die 200 Rthl. dringend gebraucht würden.

Nach weiterem Schriftwechsel kam die Einigung zustande, daß Hinrich Bock jährlich 30 Rthl. zusätzlich ans Amt bis zur Abtragung der Restschuld abzuführen habe und unter dieser Bedingung den ganzen Hof mit den gesamten Ländereien im Jahre 1734 wieder übernehmen könnte.

Es muß noch herausgestellt werden, daß die Äußerung des Hofes Bock in Wölpinghausen nicht als ein außergewöhnlicher Einzelfall anzusehen ist. In Wölpinghausens Nachbarschaft allein werden aus jener Zeit zwei „geäußerte Höfe“ in Wiedenbrügge und einer in Schmalenbruch aktenmäßig genannt. Im 18. Jahrhundert kamen noch weitere Höfe aus Wölpinghausen in die Äußerung, wie in den einzelnen Hofgeschichten nachzulesen ist. Während dort nur zusammenfassend darüber berichtet wird, ist die Äußerung des Hofes Bock als Beispiel für alle in aller Ausführlichkeit beschrieben.

Auf dem Junkerhof ging es nach der Wirtschaftsübernahme durch den Sohn wirtschaftlich gut voran. Der beste Beweis dafür ist die Tatsache, daß am 2. Juni 1768 die gutsherrlichen Prästanden (Abgaben) durch eine einmalige Kapitalzahlung abgelöst werden konnte. Damit war der Hof gutsherrenfrei. Der Hof war damit verhältnismäßig besser gestellt, als die übrigen Höfe Wölpinghausens, die noch ca. 100 Jahre zu verschiedenen Abgaben verpflichtet waren.

Aus gegebenem Anlaß erklärte H. Bock am 15.1.1856:

Ich sowenig, als meine Vorfahren in dieser Stätte haben jemals bei Fürstl. Hofkammer einen Meierbrief gelöst oder um Bemeierung gebeten. Außer der Grundsteuer habe ich von meinem Grundbesitz nicht die mindeste Geldabgabe, namentlich auch keinen Rottzins, in eine der landesherrlichen Cassen zu bezahlen, ebensowenig habe ich Burgfesten , Frondienste, Spann- oder Handdienste zu leisten oder auch ein Rauchhuhn , Mahlschwein, Zinshuhn oder Zinsei zu liefern. Zu Landfolgen bin ich nicht verbunden, wohl aber bin ich zu allen Gemeindediensten in meinem Wohnorte verpflichtet.

Eine Reihe von Nachkommen des genannten Hinrich Bock hat öffentliche Ämter in Wölpinghausen verwaltet. So wirkte Johann Hinrich Bock von 1777 - 1803 als Schulvorsteher und ebenso dessen Sohn Johann Heinrich Bock von 1803 - 1828.

Der letzte übernahm auch als erster im Dorfe das Amt des Ortsvorstehers in Wölpinghausen, wie es gemäß den Selbstverwaltungsgesetzen (1816/20) eingeführt wurde. Dieses Amt legte er aber schon 1827 nieder.

Sein Enkel Heinrich Bock wurde dann 1871 - 1873 Ortsvorsteher, zu jener Zeit, als auch die Ablösung der Lasten und Abgaben im ganzen Dorfe durchgeführt wurde. Dieser H. Bock war es auch, der 1868 den Hofplatz von seiner ursprünglichen an die jetzige Stelle verlegte. Der alte Hof - in der Nähe des Hofes Nr. 6 gelegen - wurde nämlich 1868 durch Blitzschlag eingeäschert. Der Schrecken, der die Familie erfaßt hatte, scheint noch in der Inschrift über der „Großen Tür“ deutlich nachzuklingen:

Wer Gott vertraut, fest auf ihn baut, den wird er nicht verlassen!


Quelle: Dorfbuch Wölpinghausen von Gerh. Lemke


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