Die Auswanderer aus Vornhagen

In Schaumburg-Lippe war es für jeden Auswanderungswilligen Pflicht, um den Konsens der Regierung nachzusuchen und die fürstliche Polizeitkommission davon in Kenntnis zu setzen. Diese mußte dann die Absicht der auswanderungswilligen Personen in den Schaumburg-Lippischen Landesanzeigen veröffentlichen.

Wer Angehörige unversorgt zurücklassen wollte oder der Militärpflicht noch nicht genügt hatte, bekam keinen Paß oder Auswanderungskonsens.

Trotz dessen zogen nicht alle mit ordentlicher Abmeldung fort und verließen illegal die Heimat. Dieses ist unter anderen ein Grund, daß es unmöglich ist, eine vollständige Liste zu erstellen.

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