Das Fürstlich Schaumburg-Lippische Staatswappen
aus den Schaumburg-Lippischen Landesverordnungen von 1904
Das große Fürstliche Staatswappen
Beschreibung: Der Schild ist geviert und mit einem
Herzschilde belegt. Dieser zeigt in Rot einen silbernen, nesselblattförmigen
Schildbeschlag, als Stammwappen des regierenden Hauses Schaumburg.
Feld 1 und 4 des Hauptschildes: in Silber eine
fünfblätterige rote Rose mit goldenem Samen und grünen
Kelchblättern, wegen der Graffschaft Lippe.
Feld 2 und 3: in Rot ein achtspitziger goldener Stern, auf
dessen oberer Spitze eine natürliche Schwalbe sitzt, wegen der
Graffschaften Schwalenberg und Sternberg.
Auf dem Schilde ruhen drei silberne, rot gefütterte
Helme mit goldenen Bügeln und Halskleinoden.
Der mittlere ist bedeckt mit einem roten, mit Hermeling
aufgeschlagenen und von einem goldenen Kronenreif umgebenen Fürstenhut:
dieser trägt sieben nach links wehende rote Fähnchen an goldenen
Lanzen; jedes derselben zeigt die Figur des Herzschildes. Zu beiden Seiten der
Fähnchen erscheint je ein goldener, oben mit drei natürlichen
Pfauenfedern besteckter Stab. (Schaumburg.)
Der rechte Helm ist gekrönt und trägt einen von
Silber und Rot über Eck geteilten Adlerflug. Zwischen den Flügeln
wiederholt sich die Rose des 1. und 4. Feldes. (Lippe.)
Der linke, mit einem von Rot und Gold gewundenen Wulst
bedeckte Helm trägt den achtspitzigen goldenen Stern des 2. und 3. Feldes
(jedoch ohne die Schwalbe) zwischen zwei von Gold und Rot über Eck
geteilten Büffelhörnern. (Schwalenberg-Sternberg.)
Die Helmdecke des rechten Helms sind silbern und rot, die
des linken golden und rot.
Schildhalter sind zwei weißgekleidete Engel, welche
in den äußeren Händen grüne Palmenzweige tragen. Sie
stehen auf einer goldenen Arabeske, über welcher der Fürtlich
Schaumburg-Lippische Hausorden am roten, golden eingefaßten Bande
herabhängt.
Das Ganze ist umgeben von einem purpurnen, mit Hermelin
gefütterten, mit goldenen Fransen und Schnüren versehenen
Fürstenmantel, welcher aus einer fünfbügeligen, perlenbesetzten,
ganz mit Purpur gefüllten Krone herabwallt.
Anwendung:
Das große Fürstliche
Wappen ist als Siegel ausschließlich bei den in Urkunden-Form
ausgestellten von Uns (Stephan Albrecht Georg, von Gottes Gnaden Regierender
Fürst zu Schaumburg-Lippe, Edler Herr zur Lippe, Graf zu Schwalenberg und
Sternberg) erteilter Vollmacht von einem Fürstlichen Staatsbeamten zu
vollziehenden Ausfertigungen in Anwendung zu bringen.
Das mittlere Fürstliche Staatswappen
Beschreibung:
Das mittlere Fürstliche
Staatswappen zeigt nur den oben beschriebenen, von den zwei Engeln gehaltenen
Schild unter dem Fürstenmantel; die Helme und der Orden fehlen.
Das
mittlere Wappen haben zu führen: Das
Ministerium, das Hofmarschallamt, das Kabinett, die Hofkammer, die Lehnkammer,
das Konsistorium.
Das kleine Fürstliche Staatswappen

Das kleine Füstliche Staatswappen ist in zwei Formen
zu führen:
Beschreibung
a: der oben beschriebene gevierte und
mit einem Herzschilde belegte Schild, auf welchem die Füstliche Krone
ruht. (Abbildung des Wappens ohne Krone)
Das
kleine Wappen a haben zu führen: Das
Landgericht, die Ablösungskommission, die Direktion der
Ablösungs-Tilgunskasse, die Eisenbahn-Kommission.

Beschreibung
b: ein roter Schild mit silbernen, nesselblattartigem
Schildbeschlag, welcher in der Mitte mit der oben beschriebenen Lippischen Rose
belegt und mit der Fürstlichen Krone gekrönt ist. (Abbildung des
Wappens ohne Krone)
Das
kleine Wappen b haben zu führen: Alle
übrigen Behörden.
(Quelle: Schaumburg-Lippische
Landesverordnungen, Jahrgang 1904. No. 18. / 116. Verordnung betreffend das
Fürstlich Schaumburgische Staatswappen. Vom 27. Mai 1904)